Ich erhebe ein Stundenhonorar von 200,00€.
Bei Hausbesuchen kommen noch Fahrtkosten (Kilmetergeld oder der Preis für das Bahnticket) dazu.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kostenerstattung über das Bundesteilhabegesetz möglich - lassen Sie sich von Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin oder von der Teilhabeberatung an Ihrem Wohnort beraten